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Mosaik 33, Seite 3 (1959)
inspiriert von Ruhmesblättern ? (1910)
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Ein Kapitel zum Perpetuum mobile aus den Ruhmesblättern der Technik (1910) von F. M. Feldhaus könnte für die Patentamtszene im Mosaik 33, Seite 3, als Anregung gedient haben. Hier ein erster Ausschnitt, man vergleiche ihn mit nebenstehender Panelmontage.

»Wenig bekannt ist es, daß ein "Magnetmotor" im neuen Deutschen Reich patentiert worden ist. Der glückliche Erfinder, ein Herr Dr. G. Ackermann, bekam auf dieses Perpetuum mobile am 19. April 1878 das deutsche Reichspatent Nr. 4453. Das Patent bestand fünf Jahre, fiel dann aber wegen Nichtzahlung der Gebühren. Die Entgleisung der Würde unseres sonst doch so vorsichtigen Patentamtes in dieser Sache ist um so sonderbarer, da schon in der Regierungsvorlage zum neuen Patentgesetz der erste Abschnitt des Paragraph 2 das Perpetuum mobile behandelte. Dieser Absatz lautete: "Eine Erfindung liegt nicht vor, wenn der Eintritt des beabsichtigten Erfolges nach den Gesetzen der Natur als unmöglich anzusehen ist." Dieser Passus hatte den Zweck, "die erfahrungsgemäß in großer Anzahl vorkommenden Patentgesuche auf unmögliche Erfindungen, z. B. das Perpetuum mobile, auszuschließen". Man wollte dieses Naturgesetz umgehen, daß diesem wieder andere Gesetze im Wege sind, wußte man noch nicht.«

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